Noch im September will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes beschließen. Durch dieses Gesetz sollen die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung gelöst werden. Der Schwesternverband hat begründete Zweifel daran, dass dies gelingen kann, sagt Thomas Dane, der Vorstandsvorsitzende des Trägers: „Denn in der Pflegeversicherung soll nicht nur gespart werden. In Folge des Pflegeneuordnungsgesetzes sollen bei Pflegekassen und Kommunen bis zu 10.000 neue Stellen geschaffen werden.“
Es soll mit der „Pflegebegleitung“ einer neuer Dienst geschaffen werden, der durch jährliche Besuche zuhause lebende Pflegebedürftige präventionsorientiert beraten soll. Dafür sollen 146 € für jeden der 5,5 Mio. zuhause lebenden Pflegebedürftigen bereitgestellt werden, das sind ca. 800 Millionen € jedes Jahr. Für 800 Mio. € können ca. 10.000 neue Stellen geschaffen werden: 10.000 Stellen für Pflegekassen oder Kommunen, um einen Dienst mit fachlich nicht nachvollziehbaren Aufgaben zu schaffen.
Demgegenüber soll der Entlastungsbetrag für 800.000 Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 in Höhe von 131 € monatlich gestrichen werden. Das sind Einsparungen in Höhe von ca. 1.000 Mio. €. „Es sollen also den Pflegebedürftigen Leistungen gestrichen und im Gegenzug Stellen bei Pflegekassen und Kommunen geschaffen werden. Hier wird auf Kosten der Beitragszahler Stellenvermehrung bei Kommunen und Pflegekassen betrieben. Für die Kosten muss die künftige Generation der Beitragszahler zur Pflegeversicherung aufkommen, wenn nach 2030 die Darlehen des Bundes an die Pflegeversicherung zurückgezahlt werden müssen“, unterstreicht Thomas Dane: „Es ist nicht glaubwürdig, dass so die Finanzen der Pflegeversicherung saniert werden können.“
Und es geht weiter. Nach Überzeugung des Schwesternverbandes sind viele Regelungen dieses Entwurfes des Pflegeneuordnungsgesetzes den Bürgern noch nicht bekannt. Dazu gehört, dass der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege nahezu vollständig entfallen soll.
Heute erhalten Pflegebedürftige den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro jährlich. Dieser entfällt künftig. Er wird ersetzt durch das Überbrückungsbudget. Das Überbrückungsbudget umfasst je Kalenderjahr aber nur einen Gesamtleistungsbetrag von 1.855 Euro bei Pflegegrad 2 und 3 bzw. 2.285 Euro bei Pflegegrad 4 und 5. Zudem wird die Verwendung dieser bisher recht frei einsetzbaren Mittel auf pflegerischen Akutsituationen beschränkt, in denen etwa der Ausfall einer Pflegeperson für wenige Tage ausgeglichen wird. Die pflegerische Akutsituation wird überbrückt: deshalb heißt die Leistung künftig Überbrückungsbudget. Das Vorliegen der Akutsituation muss durch den neuen Dienst „Pflegebegleitung“ bestätigt werden.
Für die Pflegebedürftigen bedeutet dies, dass ihnen der heutige gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Dieser wurde von den Pflegebedürftigen bisher eingesetzt, um die hohen Eigenanteile beim Bezug von Pflegeleistungen auszugleichen. Dies wird künftig nicht mehr möglich sein. Diese Streichungen werden die Pflegebedürftigen sehr deutlich spüren. Dies gilt auch für die Sozialhilfeträger, weil der bisherige gemeinsame Jahresbetrag deutlich dazu beigetragen hat, die Inanspruchnahme von Sozialhilfe hinauszuschieben.
Gut ist: Die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen endlich dynamisiert, sollen also regelmäßig an die Preissteigerung angepasst werden. Dies gilt aber dann für die gekürzten Leistungen und bedeutet, dass die dann noch höheren Eigenanteile für die Zukunft festgeschrieben sind.
