Kabinett beschließt:

Pflegeassistenz-Ausbildung soll erstmals bundeseinheitlich geregelt werden

Das Bundeskabinett hat am 4. September 2024 beschlossen, die Ausbildung für Pflegefachassistent*innen ab 2027 erstmals bundeseinheitlich zu regeln. Damit werden die derzeit 27 verschiedenen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen abgelöst. Die künftig sogenannten Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen so besser qualifiziert werden sowie mehr Verantwortung übernehmen können und die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte soll damit vereinfacht werden.

Hier folgen mehr Infos:

  • Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate. Eine Ausbildung in Teilzeit ist möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung sind umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger.
  • Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.
  • Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden.
  • Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Bisher erhalten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung, wie zum Beispiel beim Schwesternverband.

Mit der neuen Ausbildung soll die Attraktivität des Berufs gesteigert werden, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Die Absolventinnen und Absolventen können zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten. So entsteht ein vielfältiges, attraktives und durchlässiges Bildungssystem in der Pflege – von der Assistenzausbildung über die berufliche Fachkraftausbildung bis zur hochschulischen Qualifikation auf Bachelor – und perspektivisch auch auf Master-Niveau.

Aufgabenverteilung effizienter gestalten

Durch die Einführung eines neuen, einheitlichen Kompetenzprofils für die Pflegefachassistenz sollen Aufgaben zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen zukünftig besser verteilt werden können. Denn Pflegefachassistenzpersonen sollen zukünftig vermehrt Aufgaben übernehmen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Hierdurch werden Pflegefachpersonen deutlich entlastet. Der Gesetzentwurf trägt damit maßgeblich zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei.

Der Schwesternverband begrüßt die Vereinheitlichung, insbesondere die Möglichkeiten der Verkürzung und der Anerkennung für Pflegepersonen aus dem Ausland. Eine Neuerung ist im SV allerdings nicht neu: wir zahlen den Azubis schon immer eine tarifliche und attraktive Vergütung Informiere dich über unsere Ausbildungsangebote im Schwesternverband und starte deine Karriere in einem zukunftssicheren Beruf! 

Für mehr Infos oder bei Interesse an einer Ausbildung wenden Sie sich bitte direkt an unser Recruiting-Team: personal@schwesternverband.de oder stöbern Sie auf der webiste: ausbildung.schwesternverband.de

 

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